Die Anwendungen der Naturheilpraxis Ulrike Gerhardt dürfen gemäß  §§ 1, 3 Nr. 1 des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) nach derzeitiger Sachlage nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften Beschwerden und Leiden beworben werden.“ Wir weisen weiterhin darauf hin, dass eine Anwendung oder ein Aufenthalt bei der Naturheilpraxis Ulrike Gerhardt in keinem Fall eine ärztliche oder therapeutische Behandlung ersetzen kann.